Erbrecht »Jeder braucht ein Testament, manche besonders.«

Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht passt, braucht man unbedingt ein Testament. Das Erbrecht stammt aus dem 19. Jahrhundert und ist an der „Normalfamilie" orientiert: Eltern mit gemeinsamen Kindern.

Bei anderen Konstellationen passt die gesetzliche Erbfolge nicht:
Bei nichtehelichen Paaren erbt der Partner gar nicht. Bei kinderlosen Ehepaaren erben neben dem Ehegatten auch die Eltern und bei deren Vorversterben die Geschwister. Bei Patchwork-Familien erben neben dem Ehegatten nur die eigenen Kinder, so dass die Kinder des Zweitversterbenden mehr erben als die des Erstversterbenden.

Bei solchen familiären Situationen sollten sich unbedingt informieren lassen, wie in Ihrem Fall die gesetzliche Erbfolge wäre. Und Sie sollten sich beraten lassen, was für Sie die sinnvollste Regelung ist. Das ist die gesetzliche Erbfolge nur ausnahmsweise. Aber auch bei der „Normalfamilie" finden die meisten nicht richtig, dass beim Tod des Erstversterbenden nicht allein der Ehegatte erbt, sondern mit den Kindern eine Erbengemeinschaft bildet. Viele machen deshalb ein sogenanntes Berliner Testament.

Bei einigen Konstellationen besteht insbesondere Regelungsbedarf, z.B. wenn die Kinder zu Lebzeiten schon unterschiedlich viel bekommen haben oder wenn ein Kind das Elternhaus übernehmen soll. Auch wenn sie in einer „Normalfamilie" leben, sollten sich daher wegen eines Testaments beraten lassen, auch wegen der Kosten: Insbesondere wenn Sie Grundvermögen haben, verursacht ein notarielles Testament keine Mehrkosten: Ein notarielles Testament genügt beim Grundbuchamt und bei Banken als Erbnachweis. Bei der gesetzlichen Erbfolge und bei handschriftlichen Testamenten benötigen die Erben einen Erbschein, der genauso teuer ist wie ein notarielles Testament.

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